Im Jahr 2021 stehen zahlreiche Digitalisierungsvorhaben der Bundesregierung für Arztpraxen auf der Tagesordnung. Dazu zählen die elektronische Patientenakte, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, der elektronische Arztbrief und das elektronische Rezept (eRezept). Unser übersichtlicher Zeitstrahl zeigt, zu welchem Zeitpunkt Arztpraxen verpflichtet sind, den jeweiligen Dienst anzubieten.
1. Januar 2021: Testphase ePA
Das Jahr 2021 ist das Jahr der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Bereits mit dem 1. Januar 2021 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten die elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen. In der Testphase bis Ende März können allerdings nur Arztpraxen in Berlin und Westfalen-Lippe die ePA für Patienten befüllen. Danach folgt schrittweise die bundesweite Einführung.
1. April 2021: Arztbriefe nur noch über KIM
Arztbriefe dürfen ab dem 1. April 2021 nur noch elektronisch über den gesicherten und verschlüsselten Kommunikationsdienst KIM verschickt und abgerechnet werden.
1. Juli 2021: ePA verpflichtend, eRezept-Einführung
Ab dem 1. Juli 2021 müssen alle Arztpraxen technisch in der Lage sein, die ePA zu befüllen. Es ist also dringend angeraten, die Zeit bis dahin zu nutzen, um ein Konnektor-Update einzuspielen und das PVS zu aktualisieren. Für den Zugriff auf die ePA sind außerdem eine SMC-B-Karte (Institutskarte), ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) und die Anbindung an die Telematikinfrastruktur über aktuelle Konnektoren nötig. Wer nicht rechtzeitig in der Lage ist, auf die ePA zuzugreifen, muss mit Sanktionen in Höhe von 1 % aller Praxishonorare rechnen. Ebenfalls zum Halbjahr startet die Einführung des eRezepts. Hier gilt eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres. Ab 1. Januar 2022 ist die Ausstellung des eRezepts für alle Kassenärzte zwingend vorgeschrieben.
1. Oktober 2021: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird Pflicht
Zum Herbst wird auch der elektronische Versand der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkassen Pflicht. Für den Arbeitgeber bekommen die Patienten noch eine ausgedruckte Bescheinigung – dies ändert sich erst in 2022.
Alle wichtigen Daten im Überlick
Wir haben die Termine für das laufende Jahr in eine übersichtliche Grafik als Zeitstrahl gebracht.
Diese Grafik ist ein ideales Hilfsmittel, um in Zusammenarbeit mit Ihrem IT-Dienstleister den Überblick über die anstehenden Neuerungen zu bewahren.