Wissen rund um die Praxis, Digitalisierung

Videosprechstunde und Telemedizin: alles Wissenswerte für Praxismanager

Die Digitalisierung wird in Zukunft in vielen Arztpraxen Einzug halten – dabei wirkt die Corona-Pandemie wie ein Brandbeschleuniger. Laut einer Meldung des Branchen­verbandes Bitkom ist die Nutzung von Video­sprech­stunden im Zusammenhang mit der aktuellen Situation nachweislich gestiegen und die Nach­frage auf Seiten von Patienten, Ärzten und Psycho­therapeuten ist höher denn je. 

Viele Mediziner folgen damit zwar den aktuellen Empfehlungen der Gesundheitsbehörden zur Entlastung des Gesund­heitss­ystems und ermöglichen so eine digitale Versorgung ohne Ansteckungs­gefahr. Doch Online-Sprech­stunden und Tele­medizin bieten Ihnen auch generell zahlreiche Vor­teile: Sie können damit nicht nur Ihr Praxis­team entlasten, sondern erhalten auch ein enormes Zeit­spar­potenzial bei der Behandlung Ihrer Patienten. Durch das innovative Angebot besitzen Sie zudem einen Wettbewerbs­vorteil gegen­über anderen Arztpraxen. Nicht zu vergessen ist auch ein möglicher Reputations­gewinn durch die Erhöhung der Patienten­zufrieden­heit.

Auf der anderen Seite ist der Arzt für Patienten einfacher erreich­bar und kann aus der Ferne eine un­komplizierte und kompetente Erst­ein­schätzung des Problems liefern. Dank tele­medizinischen Angeboten zur Fern­behandlung sparen sich Ihre Patienten zudem lange Anfahrten und vermeiden ­langes Warten im Warte­zimmer.

Zum 1. April 2020 wurden außerdem die bisher geltenden Beschrän­kungen für virtuelle Angebote wie eine Video­sprech­stunde gelockert. Ärzte dürfen nun un­begrenzt viele Patienten digital behandeln. Vor­aussetzung ist, dass die An­wendungen bestimmte technische und daten­schutz­rechtliche Kriterien erfüllen und von der Kassen­ärztlichen Bundes­vereinigung (KBV) zertifiziert sind.

Ihre Praxis muss vor dem Einsatz von Tele­medizin außerdem ein Prüf­verfahren durch­laufen, damit Sie Ihre Leistungen bei den Kranken­kassen abrechnen können. In einigen Bundes­ländern wird dieses Prüf­verfahren jedoch aufgrund der Corona-Pandemie vorübergehend ausgesetzt; Praxen können dann auch ohne dieses abrechnen. Ob das bei Ihnen auch der Fall ist, erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Kassen­ärztlichen Vereinigung.

Anforderungen an Technik und Datenschutz

Doch welches sind die technischen Voraussetzungen für eine digitale Beratung? Diese Frage können wir Ihnen ganz einfach beantworten. Für die Durch­führung einer Online-Sprech­stunde benötigen Arzt und Patient lediglich ein Smart­phone, ein Tablet oder einen Computer mit Kamera, Mikrofon und Lauts­precher sowie eine Internet­verbindung. Eine zusätzliche Software brauchen sie nicht. Zu dem Termin kann sich Ihr Patient dann einfach über einen Einwahl­code beim Video­dienst­anbieter Ihrer Wahl anmelden.

Dieser muss zertifiziert sein und darüber hinaus eine Selbst­auskunft bei der KBV und beim GKV-Spitzen­verband eingereicht haben. Ihre Praxis erhält von ihrem Wunsch­anbieter nach Vertrags­schluss eine Bescheinigung, dass der Videodienst gemäß Anlage 31b zur IT-Sicherheit und zum Daten­schutz zertifiziert ist und außerdem die An­forderungen zu den Inhalten erfüllt.

Der Video­dienst­anbieter muss zudem sicherstellen, dass die Online-Sprech­stunde während der gesamten Über­tragung Ende-zu-Ende verschlüsselt ist. Möglicherweise ist es für Sie außerdem noch wichtig, dass die Daten auf einem Server am Standort Deutsch­land gespeichert werden.

Auswahl an zertifizierten Anbietern

Im medizinischen Bereich stehen eine Reihe digitaler Lösungen zur Ver­fügung, die Sie für eine Online-Videosprechstunde nutzen können. Wir stellen Ihnen hier eine kleine Aus­wahl vor.

TeleClinic ist eigenen Angaben zufolge Deutsch­lands Telemedizin Plattform Nummer eins. Die Video­sprech­stunde bietet attraktive Zuschläge für GKV-Versicherte. Über die extrabudgetäre KV-Förderung können pro Behandlung bis zu 66 Euro abgerechnet werden. Kosten für Tele­Clinic entstehen außerdem nur bei erfolgten Behandlungen. Diese liegen in der Regel zwischen zehn und 15 Euro. Die ersten 30 Tage nach der Registrierung sind kostenfrei.

Patientus bietet neben der Video­sprech­stunde auch eine Vielzahl weiterer Funktionen. Dazu zählen beispiels­weise ein eigenes Arzt­profil in der Arzt­suche, eine Online-Termin­vergabe und -buchung sowie eine Online-Bezahl­funktion für Arzt­termine. Außerdem ist mit der Lösung das gemeinsame Betrachten von medizinischem Bild­material möglich, ebenso wie der Austausch medizinischer Daten wie zum Beispiel Labor­berichte.

Der zertifizierte Videodienst-Anbieter HomeDok ist auf ausgewählte Therapie­gebiete spezialisiert wie Frauenheilkunde, Sexual­medizin, Reproduktions­medizin, Prä­ventions­medizin und Psychotherapie. Die Lösung bietet neben unlimitierter Video­sprech­stunden auch ein Praxisprofil, einen Online-Termin­kalender sowie eine Doku-Funktion und eine Fach­arzt-Bibliothek.

Dringend abzuraten ist von der Nutzung der gängigen Video­konferenz­systeme wie beispiels­weise Microsoft Teams, Skype oder Zoom. Diese und weitere Lösungen führender Anbieter sind nicht nur einem Kurztest der Berliner Daten­schutz­beauftragten Maja Smoltczyk durchgefallen, da sie die daten­schutz­rechtlichen Anforderungen nicht erfüllen. Sie sind auch für Arzt­praxen ungeeignet, da sich damit keine Leistungen abrechnen lassen.

Abrechnung mit der Kranken­kasse

Ihre Praxis kann Leistungen im Rahmen der Video­sprechstunde erst dann abrechnen, wenn sie Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung zuvor angezeigt haben, dass Sie einen zertifizierten Video­dienst­anbieter nutzen. Einige KV-Regionen machen hier aufgrund der Corona-Pandemie wieder Ausnahmen. Am besten informieren Sie sich vor dem Ein­satz von Tele­medizin bei Ihrer zuständigen Kassen­ärztlichen Ver­einigung darüber, welche Vor­aussetzungen erfüllt werden müssen.

Aktuell haben auch zahlreiche private Krank­enversicherungen das tele­medizinische Angebot für ihre Kunden ausgebaut. Ob eine Video­sprech­stunde privat­ärztlich abgerechnet werden kann, sollten Privatversicherte mit ihrer Kranken­versicherung vorab klären.

Da der Patient nicht vor Ort ist, können Sie natürlich nicht seine Versicherten­karten einlesen. Hierfür gibt es zwei Möglich­keiten. War der Patient bisher noch nicht in Ihrer Praxis, muss er seine elektronische Gesund­heits­karte in die Kamera halten, damit Sie seine Daten erheben und seine Identität prüfen können. Kennen Sie die Person bereits, übernehmen Sie die Versicherten­daten einfach aus Ihrer Patienten­datei.

Gut zu wissen: Seit dem 1. Oktober 2019 unterstützen die gesetzlichen Kranken­kassen Ärzte, die Videosprechstunden durchführen, übrigens mit einer An­schub­finanzierung von maximal 500 Euro pro Praxis und Quartal. Die Förder­möglich­keit gilt für zwei Jahre.

Fazit

Zusammen­fassend lässt sich sagen, dass eine Online-Sprech­stunde sowohl für Ärzte als auch für Patienten zahl­reiche Vor­eile bietet. Noch dazu ist die Ein­führung von Tele­medizin recht simpel, ebenso wie die Ab­rechnung mit der Kranken­kasse. Bei den technischen An­bietern sollten Sie nicht auf die bekannten Video­konferenzs­ysteme, sondern auf digitale Lösungen für den medizinischen Bereich setzen. Dann sind sie daten­schutz­technisch auf der sicheren Seite.
 

Ihr Ansprechpartner

Dr. Martin Hampel
news@limbachgruppe.com

 

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